Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Mietobjekt
Vermietet wird zu Wohnzwecken in: 77815 Bühl, Kappelwindeckstraße 74, ein komplett möbliertes Apartment mit Schlafzimmer, Küche, Essbereich und Bad.
§ 2 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am vereinbarten Tag (Einzug ab 15:00) und endet automatisch am vereinbarten Tag (Auszug bis spätestens 10:00) ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Im Falle einer beruflichen Versetzung an einen anderen Standort oder bei Eintreten einer Notsituation bzw. eines Unglücksfalls, kann der Mieter vorzeitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Werktag des Vormonats beim Vermieter eingegangen sein. Andernfalls endet das Mietverhältnis am vereinbarten Tag.
§ 3 Mietkosten
Die Apartmentwarmmiete inklusive aller Nebenkosten ist in unseren Preisen enthalten. Die Miete ist immer im Voraus an folgende Bankverbindung zu entrichten:
Thomas Liebich Postbank
BIC: PBNKDEFF
IBAN: DE39 3601 0043 0955 2294 38
Betreff: Miete Apartments (Nummer des Apartments)
Bettwäsche und Handtücher werden vom Vermieter gestellt. Die Nutzung des Internets ist, wie oben ausgeführt, in der Warmmiete inklusive. Sollten jedoch kostenpflichtige Websites aufgerufen oder illegale Downloads getätigt werden, so haftet der Mieter dafür. Die Nutzungsvereinbarung für das Internet ist Teil dieses Mietvertrags.
§ 4 Rückgabe des Mietobjektes
Die Wohnung wird in allen Teilen gründlich gereinigt und in allem funktionstüchtig übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung in gepflegtem, besenreinem und unbeschädigtem Zustand zurückzugeben. Der Müll muss vor Abreise vollständig entsorgt sein.
Normale Abnutzung ist im Mietpreis inbegriffen. Es besteht keine Renovierungsverpflichtung seitens des Mieters. Sollten jedoch fahrlässig verursachte Verunreinigungen oder Beschädigungen bei Rückgabe vorhanden sein, müssen diese vom Mieter fachgerecht beseitigt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, die am Mietobjekt und dessen Zubehör während des Aufenthalts entstandenen Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden um die Schäden zu beseitigen.
§ 5 Zutrittsregelung
Dem Vermieter und dem Reinigungspersonal ist gestattet die Wohnung an Wochentagen zwischen 09:00 und 16:00 zu folgenden Zwecken zu betreten:
- Reinigung - wenn beauftragt
- Technische Sicherheitskontrollen
- Reparatur und Instandsetzungsmaßnahmen
Das Betreten erfolgt nur nach ausbleiben einer Rückmeldung innerhalb 2 Minuten nach mehrmaligem klingeln oder klopfen.
§ 6 Sonstiges
Im Falle der Anwesenheit des Mieters. ist die Wohnung mindestens zweimal täglich morgens und abends für 15 Minuten richtig zu lüften (insbesondere nach dem Duschen und Kochen) um die Bildung von Schimmelecken zu vermeiden. Dazu bitte die Fenster komplett öffnen (nicht kippen).
- Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung in einen ordentlichen und sauberen Zustand zu halten. Der Vermieter hat das Recht, sich regelmäßig vom ordnungsgemäßen Zustand der Mieträume zu überzeugen.
- Die übliche Nachtruhe ist einzuhalten (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr).
- Das Rauchen in der Wohnung ist nicht gestattet.
- Es ist darauf zu achten, dass die Regeln der Mülltrennung eingehalten werden. Gebühren und Schäden aufgrund von falscher Mülltrennung sind vom Mieter zu tragen.
- Bei Verstopfungen der Abflüsse (in der Spüle, dem Waschbecken, der Dusche oder der Toilette), ist der Vermieter umgehend zu informieren. Ablaufsyphons dürfen nur von Fachbetrieben gewartet werden.
- Die Wohnung ist zur Nutzung durch die vereinbarten Personen vorgesehen. Ähnlich wie bei Hotelzimmer ist es bei möblierten Wohnungen nicht gestattet, dass sich regelmäßig weitere Personen in der Wohnung aufhalten, um zum Beispiel gemeinsam zu kochen, da dadurch die Abnutzung und die Nebenkosten für die Wohnung steigen.
- Der Besuch von Gästen und deren Übernachtung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Es wird gegebenenfalls hierfür eine Übernachtungspauschale pro Person und Nacht fällig.